Wetterwarnungen:
für das Veranstaltungswochenende warnt der Deutsche Wetterdienst. Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sind zu treffen.
Zufahrtssicherheit:
Aus Sicherheitsgründen werden evt. die Straßenenden des Veranstaltungsgeländes mit schweren Fahrzeugen blockiert. Für den Einsatz- und Notfall sind die Rufnummern der Fahrer/innen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert.
Gastronomische Teilnehmer:
Bitte beachten Sie, dass an jedem Stand mit gastronomischem Angebot ein Handfeuerlöscher bereit stehen muss.
Marktordnung
Stand Februar
2019
1. Veranstalter:
Veranstalter ist der „Förderverein zur Pflege niederländischer Kultur in Potsdam e.V.“, vertreten durch den Vorstand sowie von diesem beauftragte Personen. Der Veranstalter ist erreichbar unter der Adresse Mittelstraße 8 in 14467 Potsdam oder info@sinterklaas-potsdam.de. Von telefonischer Kontaktaufnahme bitten wir dringend abzusehen.
2. Veranstaltungsort:
Potsdam, Holländisches Viertel mit Benkertstraße und Mittelstraße
3. Veranstaltungs-Termin:
Sinterklaas-Potsdam findet traditionell jeweils samstags und sonntags am Wochenende nach Nikolaus statt. Terminänderungen werden unter www.sinterklaas-potsdam.de angegeben.
4. Anmeldung:
Anträge zur Teilnahme am Sinterklaas-Potsdam sind rechtzeitig über die Internetseite www.sinterklaas-potsdam.de einzureichen. Standortwünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt. Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Der Veranstalter entscheidet ohne Angabe von Gründen über die Teilnahme. Mit Annahme des Teilnahmeantrags durch den Veranstalter entsteht eine kostenpflichtige Vereinbarung. Ein Rücktritt von der Vereinbarung ist dem Teilnehmer nur in begründeten Fällen und ohne Kostenerstattung möglich.
5. Teilnahmegenehmigung / Rücktritt / Ausfall:
Eine Teilnahmegenehmigung wird ausschließlich auf Antrag und durch den Veranstalter oder eine von ihm legitimierte Organisation oder Person ausgesprochen und schriftlich ausgereicht. Ein genehmigter Teilnahmeantrag verpflichtet zur Teilnahme in dem im Antrag beschriebenen Inhalt und Umfang sowie zur Zahlung der festgelegten Gebühr. Zur Kategorie "Kunst, Kunsthandwerk / regionale Waren" zählen nur Stände, die ausschließlich selbst hergestellte Produkte aus diesen Bereichen anbieten. "Regionale Waren" sind definiert als "Vom Teilnehmer in Brandenburg oder Berlin gefertigte Waren". Der Wiederverkauf erworbener Waren wird im Bereich "Handelswaren" eingestuft, soweit er nicht dem Bereich "Gastronomie" zugehörig ist. Ein Abtreten der Teilnahme an andere Teilnehmer ist nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich die Absage bzw. vorzeitige Beendigung des Festes sowie auch die Rücknahme einzelner Teilnahmezusagen aus wichtigen Gründen vor. Hierzu gehören Genehmigungsversagen der Behörden, Unwetter, Stromausfälle und ähnliche Vorkommnisse, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen. Ist der Veranstalter mehr als 8 Werktage vor Marktbeginn gezwungen, die Veranstaltung abzusagen, so werden den Teilnehmern die an den Veranstalter gezahlten Gebühren binnen 14 Tagen nach Absage zurückerstattet. Von einer Erstattung ausgenommen sind die vom Veranstalter an die Teilnehmer weiterbelasteten Kosten für Strom, Wasser, Standverleih und Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche an den Veranstalter sind, gleich welcher Art, ausgeschlossen.
6. Standgebühr:
Die Standgebühr wird vom Veranstalter festgelegt und ist in ihren einzelnen Bestandteilen im Antragsformular detailliert benannt. Sie bezieht sich auf den Zeitraum der gesamten Veranstaltung und ist ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Sie ist binnen 14 Tagen nach Erteilung der Teilnahmegenehmigung per Überweisung ohne Abzug zu zahlen.
7. Versicherung:
Jeder Teilnehmer bestätigt mit seinem Teilnahmeantrag das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für seine Teilnahme.
8. Sicherung sowie Auf- und Abbau der Stände / Festzeiten:
Den Anweisungen des Veranstalters sowie der Ordnungs- und Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten. Die Rettungswege sind
jederzeit frei zu halten. Alle gastronomischen Betriebe halten pro Stand einen Handfeuerlöscher sofort zugänglich bereit. Beim Auf- und Abbau der Stände ist aktiv darauf zu achten, dass alle Sicherheitsregelungen eingehalten werden und Anwohner sowie der
öffentliche Verkehr nicht behindert werden.
Die auf der Internetseite www.sinterklaas-potsdam.de/termine angegebenen Zeiten zum Auf- und Abbau sowie zu den Zeiten des Standbetriebs sind einzuhalten. Die Stände sind bis spätestens eine
Stunde vor Veranstaltungsbeginn zu besetzen. Ansonsten ist der Veranstalter zur Vermeidung von unbespielten Standflächen berechtigt, Standplatz und ggf. Stand anderweitig zu vergeben. Eine
Erstattung der Gebühren und Teilnehmerkosten ist ausgeschlossen.
Versorgungsfahrzeuge habe das Gelände spätestens 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn zu verlassen. Auch während der Auf- und Abbautätigkeiten sind die Rettungswege jederzeit frei zu halten.
Die Stände sind ist für die gesamte Marktzeit lückenlos besetzt zu halten. Vorzeitige Beendigungen, verspäteter Beginn oder Einschränkungen führen zu Strafzahlungen in Höhe von €
250,00.
Der Teilnehmer ist für die Sicherung des von ihm betriebenen Standes auch für den Fall verantwortlich, dass dieser über den Veranstalter vermittelt oder vermietet wird. Insbesondere auf die
Unwettersicherung sei hingewiesen. Der Teilnehmer trägt die Schäden, die an dem Stand und durch Stand und Waren verursacht werden. Eine Befestigung im Boden, an Wänden, Laternen etc. ist
untersagt.
Das Veranstaltungsgelände wird außerhalb der Veranstaltungszeit zeit- und abschnittsweise von einem Sicherheitsdienst geprüft. Diese Dienstleistung entlässt die Teilnehmer nicht aus den Pflichten gegenüber Stand und Waren. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl und Zerstörung.
9. Dekoration, Kennzeichnung, behördliche Genehmigungen:
Die behördlichen Auflagen hinsichtlich der Kennzeichnung der Waren und der Stände, sowie Hygienevorschriften sind zu beachten.
Erfahrungsgemäß wird das ordnungsgemäße Vorhandensein der notwendigen Genehmigungen, Betreiberschilder, Hinweise zum Jugendschutz sowie Schankgenehmigungen behördlich eng kontrolliert. Der
Veranstalter unterstützt diese Kontrollen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und sichern Ablaufs.
Die Stände sind dem Anlass gemäß weihnachtlich zu schmücken.
10. Reinigung / Umweltschutz:
Die Bereiche im und rund um den einzelnen Stand sind während der Veranstaltung sauber zu halten und nach Abbau sorgfältig zu reinigen. Der Abfall muss vom Standbetreiber selbst und ordnungsgemäß getrennt entsorgt werden. Verbleibender Abfall wird vom Veranstalter entsorgt und je nach Aufwand mit einer Entsorgungsgebühr in Höhe von mindestens € 30,00 berechnet). Die Nutzung von Einweggeschirr und -besteck ist ausdrücklich nur für den Fall gestattet, dass diese vollständig kompostierbar sind oder ohne weitere Bearbeitung dem Altpapier zugeführt werden dürfen.
11. Medien:
Strom und / oder Wasseranschlüsse werden vom Veranstalter auf Bestellung durch den Teilnehmer organisiert und sind ausschließlich in dem im Antrag angegebenen Umfang zu nutzen. Folgen einer unsachgemäßen Nutzung und / oder einer Überlastung gehen zu Lasten des Verursachers. Die Verwendung eigener Versorgungsquellen ist nicht zulässig und begründet einen Platzverweis. Anschlussleitungen sind den geltenden Bestimmungen entsprechend zu verwenden. Der Veranstalter verweist in diesem Zusammenhang z.B. auf die Internetseite des VDE. Kabeltrommeln / Leitungsroller ohne Überlastschutz dürfen grundsätzlich nur vollständig abgewickelt betrieben werden.
12. Datenschutz / Bildrechte:
Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zum Zwecke der Marktplanung und -durchführung
erhoben. Eine Weitergabe geschieht nur für z.B. Genehmigungsanträge und Sicherheitsmaßnahmen.
Der Veranstalter wirbt mit Text- und Bildmaterial für die Veranstaltung. Aus diesem und aus Dokumentationsgründen ist der Veranstalter sowie die von ihm beauftragten Personen zu Bild- und
Tonaufnahmen auch der Stände, der Waren, der Geschehnisse sowie der dort tätigen Personen berechtigt. Der Verwendung dieser Aufnahmen auch in Onlinemedien und Sozialen Netzwerken wird
ausdrücklich zugestimmt.
13. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der sonstigen Ordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung der Veranstaltung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Marktordnung als lückenhaft erweist.